Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach dem Gesetz, der Satzung und der Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben erfüllt. Die Überwachungsfunktion hat er wahrgenommen und alle in seinen Zuständigkeitsbereich fallende Beschlüsse gefasst. Dies betrifft auch die Befassung mit der Prüfung nach § 53 GenG. Ebenfalls hat sich der Aufsichtsrat mit der Prüfung des nicht finanziellen Berichts nach § 289b HGB befasst.

Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat und die Ausschüsse des Aufsichtsrats regelmäßig und fristgerecht in regelmäßig stattfindenden Sitzungen. Hierbei wurde über die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie stets über besondere Ereignisse berichtet. Darüber hinaus stand der Aufsichtsratsvorsitzende in einem engen und direkten Gedanken- und Informationsaustausch mit dem Vorstand. Ergänzend hat der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand im Rahmen der Strategietagung die Gesamtbankstrategie sowie die Teilstrategien der Bank erörtert.

Im Jahr 2017 hat der Aufsichtsrat freiwillig und in Ausübung seines Selbstorganisationsrechtes aus Eigeninitiative den Kredit- und Risikoausschuss, einen Prüfungsausschuss und einen Personalausschuss gebildet. Im Berichtsjahr 2023 fanden jeweils vier Sitzungen des Kredit- Risikoausschusses und des Prüfungsausschusses statt. Der Personalausschuss hat sich im Jahr 2023 insgesamt zu sieben Sitzungen getroffen.

Die drei Ausschüsse haben im Jahr 2023 die vom dem Gesamtaufsichtsrat übertragenen Aufgaben wahrgenommen. Im Kredit- und Risikoausschuss wurden beispielsweise im Rahmen der Sitzungen regelmäßig die Gesamtbankrisikosituation, gefasste Kreditbeschlüsse und bedeutende Kreditengagements der Bank erläutert. Weiter hat der Kredit- und Risikoausschuss überwacht, dass die Konditionen des Kundengeschäfts zu dem Geschäftsmodell und der Risikostruktur der Bank passen. Der Prüfungsausschuss hat sich im vergangenen Geschäftsjahr unter anderem mit der Prüfung des Jahresabschlusses, mit dem Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Jahresüberschusses und des Lageberichtes befasst. Weiter gehören zu den Aufgaben des Prüfungsausschusses die Besprechung der Prüfungsplanung der Internen Revision sowie die Diskussion über auffällige Prüfungsergebnisse, die Überwachung der Wirksamkeit des Compliance-Managements, der Rechnungslegungsprozesse, des Risikomanagements und -controllings sowie die Erörterung der Prüfungsberichte der Abschlussprüfer sowie weiteren Prüfungen. Der Personalausschuss hat sich in dem vergangenen Jahr ausführlich mit der Vorstandsstruktur und -besetzung sowie mit den Vertragsangelegenheiten der Vorstandsmitglieder beschäftigt. Weiter wurden im Rahmen der Sitzungen die Bewertung des Vorstands und des Aufsichtsrates nach § 25 Abs. 11 Nr. 3 und 4 KWG sowie die Überwachung und Bewertung der Auswirkungen der Vergütungssysteme auf das Risiko-, Kapital- und Liquiditätsmanagement thematisiert.
Dem Gesamtaufsichtsrat ist in diesem Jahr insgesamt viermal über die behandelten Themen in den Ausschüssen berichtet worden.

Gemäß § 25d Abs. 1 KWG müssen die Mitglieder des Verwaltungs- und Aufsichtsorgans eines Instituts zuverlässig sein, die erforderliche Sachkunde zur Wahrnehmung der Kontrollfunktion sowie zur Beurteilung und Überwachung der Geschäfte, die das jeweilige Unternehmen betreibt, besitzen und der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ausreichend Zeit widmen. Außerdem ist sicherzustellen, dass die Aufsichtsratsmitglieder alle Entscheidungen stets auf einer aktuellen Informationsbasis treffen. Aufgrund dessen machen sich die Aufsichtsratsmitglieder stets mit Veränderungen des Umfeldes der VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG vertraut. Beispielsweise werden neue rechtliche Vorschriften oder Veränderungen in der Finanzwelt innerhalb der Sitzungen des Aufsichtsrates diskutiert. Ergänzend hierzu halten Schulungen durch externe Referenten ebenfalls die Aufsichtsratsmitglieder auf einem aktuellen Kenntnisstand. Die Diversität in den Berufsbildern der Aufsichtsräte (Mitarbeiter in der Justiz, Finanzwirtschaftliche Berufe, Selbständige und Geschäftsführer etc.) trägt weiter dazu bei, dass die Entscheidungen auf einem qualitativ hochwertigen Niveau und unter Berücksichtigung von diversen Perspektiven getroffen werden.

Der vorliegende Jahresabschluss 2023 inkl. Lagebericht wurde vom Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V. geprüft. Über das daraus resultierende Berichtsergebnis wird in der Vertreterversammlung berichtet.

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss 2023, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses geprüft und für in Ordnung befunden. Der Vorschlag für die Verwendung des Jahresabschlusses entspricht der Satzung und den darin enthaltenen Vorschriften. Der Vertreterversammlung empfiehlt der Aufsichtsrat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 festzustellen und die vorgeschlagene Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen.

Gem. § 24 Abs. 3 der Satzung beginnt das Amt eines Aufsichtsratsmitglieds mit dem Schluss der Vertreterversammlung, die die Wahl vorgenommen hat, und endet mit dem Schluss der Vertreterversammlung, die für das dritte Geschäftsjahr nach der Wahl stattfindet. Jährlich scheidet laut Satzung ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder aus. Ist die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder nicht durch drei teilbar, scheidet zunächst der kleinere Teil aus. Für das Ausscheiden ist die Amtsdauer maßgebend; bei gleicher Amtsdauer entscheidet das Los.
Der Aufsichtsrat besteht zurzeit aus 12 Mitgliedern, sodass in diesem Jahr vier Mitglieder regulär aus dem Aufsichtsrat ausschieden. Auf die Amtszeit bezogen ist dies zunächst Herr Hartmut Hildebrandt, welcher zuletzt im Jahr 2021 wiedergewählt wurde. Die weiteren drei auszuscheidenden Aufsichtsratsmitglieder mussten per Losverfahren aus den Aufsichtsratsmitgliedern, welche im Jahr 2022 gewählt wurden, ausgewählt werden. Das Los fiel auf Dr. Bernhart Burkhart, Christine Kaiser und Richard Schwarz, welche neben Herr Hildebrandt aus dem Aufsichtsrat der VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG ausscheiden werden. Weiter hat Herr Karl Michael Winstel sich dazu entschieden zur Förderung der künftigen Struktur des Aufsichtsrates sein Mandat ein Jahr vor seinem regulären Ausscheiden zum Tage der Vertreterversammlung niederzulegen.

Die Wiederwahl der ausscheidenden Mitglieder des Aufsichtsrats ist zulässig. Um die Diversität im Aufsichtsrat, vor allem im Hinblick auf das Merkmal Alter bei gleichzeitiger Sicherstellung der Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen und die Qualität an Sachkunde weiter zu optimieren, soll für Herr Winstel im Rahmen der Vertreterversammlung ein neues Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt werden.

Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand und allen Mitarbeitenden Dank für die geleistete Arbeit im vergangenen Geschäftsjahr aus.

Bad Bergzabern, im Mai 2024

Der Aufsichtsrat

Vorsitzender
Hartmut Hildebrandt